Am 4. Juli 2024 beschloss der Bundestag ein neues Gesetz zur Erleichterung der Nutzung von Steckersolargeräten, welches nun am 17. Oktober 2024 in Kraft trat. Demnach wurde die Installation von Balkonkraftwerken als privilegierte bauliche Maßnahme in das Wohnungseigentumsgesetz und das Mietrecht aufgenommen.
Das bedeutet, dass von nun an Vermieter:innen die Anbringung und Nutzung von Steckersolargeräten, beispielsweise Balkonsolar, nicht willkürlich untersagen dürfen. Für eine Ablehnung der Erlaubnis müssen konkrete sowie überprüfbare Gründe vorliegen, die Nachteile oder Gefahren mit sich bringen.
Wir freuen uns sehr über dieses neue Gesetz und hoffen es ermutigt noch viele Menschen dazu, sich Balkonsolaranlagen zu installieren.