Um die Erderwärmung auf weniger als 2 Grad zu begrenzen und den internationalen und europäischen Vereinbarungen zum Klimaschutz gerecht zu werden, muss auch in Deutschland bis 2045 zu 100 % mit Erneuerbaren Energien geheizt werden. Als Schlüsselbaustein der Wärmewende unterstützt die kommunale Wärmeplanung Kommunen auf ihrem Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung vor Ort. Das neue Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Großstädte über 100.000 Einwohnerinnen bis Mitte 2026 sowie Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung durchgeführt haben. Sie kann als strategischer Fahrplan für eine nachhaltige, möglichst günstige Wärmeversorgung sowie als Orientierungshilfe für kommunale Vertreter, die Bevölkerung und Energieversorger vor Ort betrachtet werden. Doch was bedeutet es konkret, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen? Was gilt es, während des Prozesses zu beachten? Wie werden Auskunftspflicht und Datenschutz geregelt? Und welche Unterstützungsangebote gibt es?
Das WebSeminar „Kommunale Wärmeplanung – Einstiegshilfe für Kommunen“ mit den Referentinnen Daniela Probst und Annemarie Bruckert bietet einen ersten Einblick für kleine bis mittlere Kommunen, und richtet sich an kommunale Vertreterinnen und Vertreter, Klimaschutzmanager und -managerinnen, Stadtwerke und weitere Interessierte. Es gibt Aufschluss über die wichtigsten Bestandteile und die Vorgehensweisen bei der Wärmeplanung sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Chancen. In Ergänzung hierzu werden Praxisbeispiele und Unterstützungsangebote vorgestellt, die Kommunen bei der Vorbereitung und Umsetzung der Wärmeplanung dienen können.
Im Anschluss an die Vorträge besteht die Möglichkeit, das Thema mittels Fragen an die Referentinnen weiter zu vertiefen.
Den Link zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.