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- Erstellungsdatum 29. Mai 2018
- Zuletzt aktualisiert 29. Mai 2018
fesa-Thema 2014-03: Direktvermarktung - Strom frisch vom Erzeuger
Seit der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes vom 01.08.2014 ist die Direktvermarktung Pflicht für alle Anlagen über 500 Kilowatt (kW) Leistung. Was aber ist Direktvermarktung eigentlich? Wie funktioniert sie, wer kann direkt vermarkten und bei wem? Was muss beachtet werden?