Relevanz und Bedeutung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Ein Beitrag von Lea Brockhoff (Praktikantin des fesa e.V.)

Als eine führende Industrienation und einer der größten Treibhausgasemittenten trägt Deutschland eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel: Pro Kopf gerechnet verursacht Deutschland mehr als das Doppelte an klimaschädlichen Treibhausgasen als der weltweite Durchschnitt. [1]

Am 20. September 2019 hat die Bundesregierung Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt, um so den deutschen Klimaschutzplan 2050 umzusetzen und gesetzte Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Abkommen zu erreichen. Langfristziel ist bis 2050 die weitgehende Treibhausgasneutralität, Mittelfristziel ist das Senken der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990. [2] Hierfür wurden im Rahmen des Klimaschutzprogramm 2030 eine Reihe von Maßnahmen für die CO2-Senkung und den Klimaschutz in den einzelnen Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Forstwirtschaft konkretisiert (siehe Abb. 1). Fokus liegt unter anderem auf der Bepreisung von klimaschädlichem CO₂ im Bereich Verkehr und Wärme, auf gesetzlichen Standards für mehr Innovation und Investition sowie auf vermehrten Förderungsmaßnahmen um möglichst viele Bürger:innen zu klimafreundlicher Mobilität und Wohnen zu motivieren. [3]

Abb. 1: Fünf Sektorziele aus dem Klimaschutzplan 2050

Auf Veränderungen im Gebäudesektor liegt hierbei ein erheblicher Fokus, denn Gebäude nehmen mit 35 % einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf ein und sind für etwa 30 % der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich [4]. Zeitgleich steckt in Gebäuden und Baustrukturen somit auch großes Potenzial, Energie einzusparen und Treibhausgasemissionen für das Erreichen der Klimaschutzziele drastisch zu senken. „Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, ist nicht nur ein Schwerpunkt deutscher Klimaschutzpolitik, sondern liegt ebenso im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, die von geringeren Betriebskosten profitieren“, fasst das Umweltbundesamt 2020 zusammen. [4]

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung folglich im Bereich des Gebäudesektors beschlossen, die Förderung energieeffizienter Gebäude durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weiterzuentwickeln und attraktiver zu gestalten. Zusätzlich wird Energieeffizienz nun auch mit der Förderung erneuerbarer Energien zum Vorantreiben der Energiewende unter einem Dach vereint. „Noch nie waren Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien so lohnend und einfach. Die […] BEG ist mit einem schlanken Antrag für alle Fördermaßnahmen und höheren Zuschüssen gestartet“, so heißt es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Stärkere Anreize für Investitionen in Gebäudestrukturen sollen dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen. [5]

Abb. 2: Struktur der BEG

Die BEG ist in drei Teilprogrammen aufgeteilt (siehe Abb. 2). Die neue Förderung umfasst alle Wohngebäude wie z.B. Eigentumswohnungen und Ein- und Mehrfamilienhäuser (BEG WG) sowie für Nichtwohngebäude wie z.B. Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser (BEG NWG) und nicht zuletzt eine Reihe von Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Diese Teilprogramme der BEG wurden bisher gestaffelt eingeführt, bereits am 01.01.2021 ist die BEG EM beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Zuschussvariante gestartet. [6] Abbildung 3 stellt eine Förderübersicht dieser Einzelmaßnahmen, die sowohl in Wohngebäuden als auch in Nichtwohngebäuden durchgeführt werden können, dar. Gefördert wird in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen und Heizungsoptimierung. Zum 01.07.2021 ist die BEG Wohngebäude (BEG WG) und BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) – jeweils als Kredit- und Zuschussförderung – sowie die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestartet.

Ab dem 01.01.2023 werden zukünftig alle Zuschussförderungen bei BAFA sowie alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet. [7]

Abb. 3: Förderübersicht der Einzelmaßnahmen innerhalb der Fördergegenstände

Was sich hinter den neuen BEG Förderungen verbirgt, ist im Folgenden basierend auf Information des BMWi zusammengefasst:

  • Bestehende Programme zur energetischen Gebäudesanierung werden nun in einem vereinfachten Förderangebot und Antrag zusammengefasst. Die passgenaue Förderung kann durch den Förderwegweiser Energieeffizienz gefunden werden. Dort kann nachgelesen werden, welche Bau- und Sanierungsvorhaben förderberechtigt sind, wie Sie staatlich unterstützt werden und wie die Antragstellung verläuft
  • Antragsstellenden wird mehr Flexibilität geboten: Gewählt werden kann Inanspruchnahme eines direkten Investitionszuschusses oder eines zinsverbilligten Förderkredits mit Tilgungszuschuss
  • Einführung von „EE“- und „NH“-Klasse für Effizienzhäuser. „Effizienzhaus EE“-Klasse kann bei Neubau- als auch Altbausanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Energien mindestens 55 % den für Wärme- und Kälteversorgung erforderlichen Energiebedarf erbringen. „Effizienzhaus NH“-Klasse kann nur bei einem Neubau erreicht werden, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, ausgestellt wird [8]
  • Sanierung: neue Effizienzhausstufe EH 40 mit einem besonders hohen Zuschuss von 45 %. Ein Beispiel: Ein Zuschuss von 75.000 Euro ist möglich, wenn ein Ein­familien­haus saniert wird und dabei die Stufe „Effizienz­haus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht wird [7]
  • Bei Sanierungen von Wohngebäuden erhalten Hauseigentümer:innen im Rahmen der BEG Zuschüsse von 20 bis 45 %. Geschieht die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen anhand eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), ist nun ein zusätzlicher Bonus von 5 % möglich [9]
  • Für systemische Maßnahmen (BEG WG und BEG NWG) steigt bei Wohngebäuden der maximale Förderkreditbetrag von 120.000 Euro auf 150.000 Euro je Wohneinheit, bei Nichtwohngebäuden steigt die maximale Förderhöhe auf 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche (NGF), max. 30 Mio. Euro
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung, sogenannte Efficiency-Smart-Home-Systeme zur Verbrauchsoptimierung sind erstmals eigenständig förderfähig
  • Fachplanung und Baubegleitung können mit 50 % gefördert werden

Die Förderanträge werden vor Beginn des Vorhabens gestellt, meist stehen den Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen eine Energieberatung als Vorstufe voran. Eine Beratung hilft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubetten und damit die Effizienzpotenziale zum bestmöglichen Zeitpunkt auszuschöpfen und somit individuell und zeitgleich kollektiv zum Erreichen der Klimaziele beizutragen. Eine Einstiegsberatung zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien können als Einstieg meist über die Energieberatung der Verbraucherzentralen vereinbart werden.


Quellenverzeichnis:

[1] Die Bundesregierung (2019): Bis 2030 die Treibhausgase halbieren. Unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaziele-und-sektoren-1669268

[2] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2020): Der Klimaschutzplan 2050 – Die deutsche Klimaschutzlangfriststrategie. Unter: https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/klimaschutzplan-2050

[3] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2019): Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1679914/e01d6bd855f09bf05cf7498e06d0a3ff/2019-10-09-klima-massnahmen-data.pdf S. 31.ff

 [4] Umweltbundesamt (2020): Energiesparende Gebäude. Unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende-gebaeude#eigentuemer

[5] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2021): Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Unter: https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

[6] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2021): Förderprogramm im Überblick. Unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

[7] KfW (2021): Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige Förderung. Unter:  https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/

[8] Greenhouse Media GmbH (2021): Effizienzhausklassen ab 2021. Unter: https://www.energie-experten.org/news/effizienzhaus-klassen-ab-2021-was-bedeuten-ee-und-nh

[9] isfp-bonus.info (2021): Sanierung von Wohngebäuden: fünf Prozent iSFP-Bonus zusätzlich. Unter: https://isfp-bonus.info

Abbildungsverzeichnis:

Beitragsbild: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2021) unter: https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

 Abb. 1: Bundesumweltministerium (2017) unter: https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/klimaschutzplan-2050

Abb. 2: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2021) unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/energiewende-im-gebaeudebereich.html 

Abb. 3: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2021) unter: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5


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