Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – KfW-Förderung wieder möglich

Seit dem 22. Februar 2022 können finanziellen Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus wieder wie bisher beantragt werden. Am 24. Januar 2022 wurde ein Antrags- und Förderstopp der KfW-Kredite für Effizienzhäuser durch die Bundesregierung verkündet. Der Grund war eine schnelle Ausschöpfung der Fördertöpfe durch eine Antragsflut. Für Hauseigentümer*innen ist nun wieder eine Förderung bis zu 50 Prozent möglich. Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70, 55 und 40 werden ebenfalls gefördert. Die höchstmögliche Fördersumme liegt bei 75.000 Euro. Eine Neuerung ist, dass die Effizienzhausklasse 55 für Neubauten nicht mehr besteht.

Die Förderung der eben genannten Effizienzhaus-Standards liegt weiterhin zwischen 27,5 und 45 Prozent Tilgungszuschuss. Nutzt man überwiegend erneuerbare Energien, erhält man zudem fünf Prozent mehr Fördergeld. Des Weiteren werden Einzelmaßnahmen gefördert. Bereits für eine Energieberatung kann eine Förderung von bis zu 80 Prozent beantragt werden. Dabei ist das BAFA für Einzelmaßnahmen-Zuschüsse, die KfW für Einzelmaßnahmen-Kredite und die Effizienzhaus-Förderung zuständig. Mit der Wiederaufnahme der Förderung erhöhte die KfW-Bank die Zinsen für die Programme BEG Wohngebäude, altersgerechtes Umbauen und KfW-Wohnungseigentum. Die aktuellen Konditionen können hier nachgelesen werden.

Der 13. Wohnungsbautag am 17. Februar 2022 drehte sich rund um die Themen Neubau und Sanierung. Bauministerin Klara Geywitz kündigte für 2022 ein Paket mit bis zu zwei Milliarden Euro für neue Sozialwohnungen an. Diese sollen dabei zur Hälfte auf den Neubau von Sozialwohnungen und zur anderen Hälfte für die Effizienzhäuser 55 im Bereich Sozialwohnungen aufgeteilt werden.

Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck setzte als Ziel ab Januar 2023 alle Neubauten auf den Baustandard Effizienzhaus 55 anzuheben. Er setzt sich für eine Neuausrichtung des Programmes für energetisches Sanieren und Bauen ein. Förderungen sollen dabei nicht mehr nur über die KfW laufen. Ein Schwerpunkt soll zudem auf die Themen Digitalisierung und kommunale Wärmeplanung gelegt werden.

Von den geplanten neuen 400.000 Wohnungen sollen 100.000 Sozialwohnungen gebaut werden. Eine Studie der Arge Kiel ergab, dass für eine Erreichung dieses Ziels eine Mischung aus Neubau und Umbau im Gebäudebestand nötig sei. Damit könne Bauland eingespart werden, wenn beispielsweise Büros, die aufgrund der Zunahme von Homeoffice nicht mehr von Nöten sind, zu Wohnungen umgebaut werden. Kritisch zu betrachtet ist jedoch die Empfehlung der Studie bei der energetischen Sanierung von Gebäuden des Effizienzhaus-Standards 115. Für Neubauten empfiehlt sie den Effizienzhaus-Standard 70. Da das Effizienzhaus 55 seit längerer Zeit bereits als Standard gilt, sind sie kaum zielführend.

Hoffnung macht aber die Planung, dass ab 2025 der Effizienzhaus Standard 40 eingeführt werden soll.

Förderwillige und Interessierte können sich kostenfrei bei Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 und beratungstelefon@zukunftaltbau.de beraten lassen.

Quellen:

KfW-Förderstopp für energieeffiziente Bestandsgebäude aufgehoben (22.02.2022), Zukunft Altbau, Presseinformation 06/2022, 24.02.2022

Geywitz und Habeck konkretisieren Pläne für den Gebäudesektor (20.02.2022), Gebäude Energieberater, 24.02.2022

Zinsänderung bei KfW-Förderung: Zinserhöhung in vielen Programmen (25.02.2022), https://www.energie-fachberater.de/news/zinsaenderung-kfw-foerderung.php, 01.03.2022

Effizienzhaus 40 für alle (25.11.2021), https://www.detail.de/artikel/effizienzhaus-40-fuer-alle/, 03.03.2022

Übersicht BEG, Copyright Geschäftsstelle GIH Bundesverband e.V. (2022)

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