Heizkessel, die vor 1993 eingebaut wurden, die also mehr als eine 30-jährige Betriebslaufzeit hinter sich haben, müssen in Baden-Württemberg unter Umständen ausgetauscht werden. Expert:innen schätzen, dass dies rund 2 Millionen Heizungen in Deutschland betrifft.
Um herauszufinden, ob die eigene Heizung betroffen ist, muss das Alter der Heizung ermittelt werden. Auf dem Typenschild am Heizkessel oder unter einer Abdeckung ist die Altersangabe zu finden. Eine andere Möglichkeit ist die Prüfung von Rechnungen, Protokollen oder Datenblättern. Außerdem kann man sich, bei fehlenden Informationen, an eine:n Expert:in wenden.
Nicht betroffen von der Austauschpflicht sind übrigens Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel.
Wer eine neue Heizung erwirbt, sollte auf erneuerbare Energie setzen. Warum? fesa stellt dir die Gründe vor:
- Reduzierung des CO₂ Ausstoß
- Reduzierung der Energiekosten
- Das Heizen mit Erneuerbaren Energien ist angesichts steigender Gas- und Ölpreise langfristig günstiger.
- Wärmepumpen und Holzheizungen sind nicht von der ab 2024 wieder steigenden CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe betroffen.
- Unabhängigkeit von den Preisschwankungen fossiler Energien.
Was gibt es aber für Fördermöglichkeiten beim Austausch der Heizungen? Zum einen kann die Beratung bis zu 80% finanziell unterstützt werden (bei Ein- und Zweifamilienhäusern max. 1300 Euro, bei Wohnhäusern mit mind. drei Wohneinheiten max. 1700 Euro). Zum anderen gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Fördermöglichkeiten für neue Heizkessel mit erneuerbaren Energien.
Weitere Informationen zur BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen gibt unter: