Die neue Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bietet nun noch mehr Fördermöglichkeiten für Klimaschutz in Kommunen als bisher. „Die Kommunalrichtlinie ist eine Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative“, (BMU 2021). Seit 2008 gehören dazu festgelegte Förderbausteine für verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemission auf kommunaler Ebene. Seither wurden mit der Förderung über 20.000 Klimaschutzprojekte auf den Weg gebracht. Eine Bilanz, die sich durchaus sehen lassen kann. Bisher richtete sich das umfassende Förderprogramm hauptsächlich an Kommunalverwaltungen. Die Neufassung der Richtlinie lässt mehr Antragsberechtigte zu. Somit können neuerdings ebenso Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen die Förderungen z.B. für folgende Bausteine (Abb. 1) beantragen:
Während des Stammtisches gibt die Referentin Mareike Kröner einen Überblick über die Neuerungen der Kommunalrichtlinie, die seit dem 1. Januar 2022 gelten. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wird geklärt, welche Fragen noch offen sind und es wird eine Frageliste angelegt. Im Nachgang des Stammtisches holt der fesa e.V. für diese während der offiziellen Sprechstunde des Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Antworten ein und lässt diese den Teilnehmenden zukommen.
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