Der 1. Oktober 2022 ist der zweite Ausschreibungstermin, an welchem ein Zuschlag für den Betrieb von hochflexiblen Biomethan-BHKWs ersteigert werden kann. Bereits in der ersten Ausschreibungsrunde 2021 hat sich gezeigt, dass die attraktiven Vergütungssätze für viele Betreiber von Interesse sind, was dazu geführt hat, dass das Ausschreibungsvolumen nahezu vollständig ausgeschöpft wurde.
Zwar lockt die Ausschreibung mit Höchstgebotswerten von 18,81 Cent/kWh, doch Betreiber sind mit dem Zuschlag an diverse Rahmenbedingungen gebunden. Eine der wichtigsten dürfte sein, dass die Bemessungsleistung der Anlagen nur 15 Prozent der installierten Leistung betragen darf. Aber auch sonst wird der Betreiber vor zahlreiche technische Anforderungen gestellt, welche beachtet werden müssen.
Auf Grund der Komplexität und des Umstandes, dass die Ausschreibung für hochflexible Biomethan-BHKW erstmalig stattfindet, sollten sich Betreiber gut auf die Anforderungen vorbereiten. Insbesondere die Tatsache, dass ausschließlich die Ausschreibung 2021 für alle Projekte im Bundesgebiet geöffnet ist, zeigt, dass Betreiber zum Teil nur eine Chance auf einen Zuschlag haben werden.
Um Sie gut vorzubereiten und zu unterstützen, wird Ihnen in diesem Web-Seminar Frau Dr. Andrea Bauer, Syndikusrechtsanwältin und Leiterin des Referats Energierecht und -handel beim Fachverband Biogas e.V., die wichtigsten Anforderungen des EEG 2021 sowie die Formulare der BNetzA zur Ausschreibungsbeteiligung vorstellen.