Der Bundestag hat am 04.07.2024 beschlossen, ein umfassendes “Recht auf Steckersolar” für Mieter und Miteigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften zu schaffen. Er folgt damit einer der zentralen Forderungen aus der Petition, die der Balkon.Solar Verein letztes Jahr mit über 100.000 Bürger:innen gestellt hatte.
Doch was heißt das genau? Welche Auflagen können Vermieter und WEGs machen? Welche nicht?
Dazu Rechtsanwalt Dirk Legler: “Nach der Anpassung des Energierechts (EEG) und den deutlich positiven Aussagen der Bundesnetzagentur war es an der Zeit, dass auch das Miet- und das WEG-Recht beim Thema Balkonkraftwerke nachziehen. Im Grunde wird durch die Gesetzesnovelledie Prüfung in die ‚Zumutbarkeit‘ verschoben. Der Anspruch des Mieters bleibt nämlich ausgeschlossen, wenn die Maßnahme den Vermietern nicht zumutbar ist. Wann dies der Fall ist und welche Vorgaben für die Umsetzung der Maßnahme festgelegt werden dürfen, werden bedauerlicherweise im Gesetzesentwurf und der Begründung nicht näher bestimmt. Es besteht daher weiterhin die Gefahr, dass der Anspruch durch einschränkende Vorgaben der Vermieter entwertet und die Energiewende verzögert wird.”
Rechtsanwalt Dirk Legler trägt vor und steht dann auch für Fragen zur Verfügung. Das Meeting wird aufgezeichnet und wird von Balkon.Solar e.V. auch auf YouTube und anderen Kanälen verbreitet.