Am 15. November hat das Bundesverfassungsgericht die Kredit-Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt für nichtig erklärt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass das Geld, das nicht ausgegeben wurde, welches ursprünglich für den Kampf gegen die Corona-Pandemie bestimmt war, nicht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben werden durfte. Nun fehlen Milliarden für Klimaschutz- und Modernisierungszwecke und die Finanzierung zahlreicher Projekte der Ampel-Koalition steht auf der Kippe.
Doch die Wirtschafts- und Energieminister der Länder sowie Bundesminister Robert Habeck (Grüne) wollen trotzdem an den Vorhaben festhalten, die ursprünglich aus dem KTF finanziert werden sollten. „Alle Projekte, die wir konzipiert haben, müssen möglich gemacht werden“, sagte Habeck nach einem Treffen mit den Kollegen der Länder am 27. November in Berlin. Es ist aber noch unklar, wie die Ampel-Regierung dies erreichen kann, da sie noch keinen finanziellen Alternativplan vorgelegt hat.
Die SPD bekräftigt ihre Forderungen nach einem Aussetzen der Schuldenbremse, um das 60-Milliarden-Euro-Finanzloch zu stopfen. Die Schuldenbremse wurde 2009 im Grundgesetz verankert, um Politik auf Kosten späterer Generationen zu verhindern. Der Bund darf daher nur sehr begrenzt Kredite aufnehmen. Auch die Grünen halten die Vorgaben der Schuldenbremse für zu starr und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist ebenfalls kein Verfechter der Schuldenbremse. Er sieht für Änderungen jedoch keine Mehrheiten, da für eine Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig wäre und FDP und die Union dies ablehnen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, erneut eine Notlage zu erklären, wie bereits in den Jahren 2020 bis 2022. Dank der Notlage, konnten in dieser Zeit hunderte Milliarden Euro Schulden gemacht werden. Laut Grundgesetz ist das Aussetzen der Schuldenbremse bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, möglich. Der Vorteil dieser Option: Die Koalitionsparteien könnten mit der Regierungsmehrheit die Notlage erklären – bräuchten dafür also nicht die Union.
Bei SPD und Grünen gebe es außerdem viel Zustimmung für das Erhöhen von Staatseinnahmen. Aus beiden Parteien kommen immer wieder Forderungen, insbesondere Vermögende oder sehr gut Verdienende stärker zu belasten. Laut Prof. Dr. Grießhammer, von der Stiftung Zukunftserde, gehören Streichung der klimaschädlicher Steuerbefreiungen beim Flugverkehr (davon profitieren die Vielflieger:innen), beim Dienstwagenprivileg (Nutzung überwiegend durch gut verdienende Angestellte) und bei der Pendlerpauschale (Nutzung überwiegend durch gut verdienende Angestellte) unbedingt zu den Möglichkeiten. Die Bundesregierung hat jedoch noch keine klaren Steuerreglungen vorgeschlagen um die Haushaltslücke zu dichten. Allerdings lehnt die FDP Steuererhöhungen ab. Eine andere Variante wäre, über einen höheren CO₂-Preis die Einnahmen des Klimafonds zu steigern. Das würde allerdings zu höheren Preisen beim Tanken und Heizen führen und somit auch einkommensschwächere Haushalte treffen.
Auf der anderen Seite ist vorwiegend die FDP dagegen, mehr Geld auszugeben. Das Urteil sei eine Chance, nach vielen Jahren der Neuverschuldung, nur noch das auszugeben, was man tatsächlich hat. Der Klimafonds verfügt über eigene Einnahmen aus dem Emissionshandel und der Kohlendioxidbepreisung, die weiter fließen werden. Allerdings stünden dem Fonds ohne die 60 Milliarden Euro bis 2027 knapp 30 Prozent weniger Mittel zur Verfügung.
Des Weiteren könnte der Bundestag ein Sondervermögen für Klimaschutz beschließen, ähnlich wie nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Damals hatte die Regierung ein 100-Milliarden-Euro Sondervermögen für die Bundeswehr ins Grundgesetz geschrieben. Allerdings bräuchte es dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit und somit die Zustimmung der Union.
Auf welche Vorgehensweise sich die Ampel nun einigt, um die fehlenden Haushaltsmittel zu ersetzen, bleibt abzuwarten.
Verweise
Grießhammer, R. (24. November 2023). Klima vor Gericht. Von Stiftung Zukunftserde: https://www.zukunftserbe.de/die-stiftung/klimakolumnen/11/2023 abgerufen
NDR. (28. November 2023). Haushaltsurteil: Was kommt auf die Länder im Norden zu? Von NDR: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Haushaltsurteil-Die-Folgen-fuer-die-Bundeslaender-im-Norden,haushaltsurteil100.html abgerufen
Polansky, M. (21. November 2023). 60-Milliarden-Loch – welche Optionen gibt es? Von Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/haushalt-ampel-optionen-100.html abgerufen
Tagesschau. (21. November 2023). Finanzministerium weitet Haushaltssperre aus. Von Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/haushaltssperre-koalition-schuldenbremse-100.html abgerufen