In diesem Zusammenhang eröffnen zwei aufsehenerregende Gerichtsentscheidungen neue Perspektiven: das Klimaurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 9. April 2024, mit der die Klage Schweizer Seniorinnen für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel Erfolg hatte. Im ersten Fall sah das Gericht die Freiheitsrechte künftiger Generationen in Gefahr, im zweiten Urteil stehen die Gefährdungen der Menschenrechte durch ungenügenden Klimaschutz im Zentrum.
Welche Konsequenzen haben diese beiden epochemachenden Entscheidungen, die u. a. feststellen, dass Klimaschutz ein einklagbares Menschenrecht für heutige und zukünftige Menschen auf diesem Planeten ist? Sie stehen überdies nicht alleine, sondern stehen im Kontext einer zunehmenden Zahl von Klagen, mit denen wirksamer Klimaschutz vor Gericht erstritten werden soll.
Mitwirkende:
Prof. Dr. Cathrin Zengerling (Umwelt und Natürliche Ressourcen, Universität Freiburg) u.a.
Studienleiter: Josef Mackert
Eintritt: pay after (freiwilliges Bezahlen nach eigenem Ermessen)
Anmeldung hier (Präsenz oder online), hier geht es zur Veranstaltungsseite